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Thema: Wie SB-Rechnung bei der Buchführung aufführen?

  1. DiamondLi
    Hallo,
    ich brauche mal eure Hilfe. Habe ja jetzt 2 SBs gemacht und dann bekomm ich ja auch die Rechnungen usw. Die Leute die mitgemacht haben, haben mir ja das Geld überwiesen. Ich habe aber eine Rechnung über den Gesamtbetrag und der ist ja auch von meinem Konto abgebucht. Wie muss ich das jetzt in meinen Einnahmen / Ausgaben hinschreiben??

    Hoffe das war jetzt nicht so kompliziert geschrieben...

    Kann mir jemand helfen?
    Vielen dank

  2. kaandi
    wenn du das jetzt über dein geschäftskonto gemacht hast, mußt du jetzt für deinen einnahmen einkommensteuer bezahlen....damit das mit so ist, machen wir sb´s immer als privat personen und es gibt dann auch nur quittungen ausgestellt als privatperson.

  3. kaandi
    einnahmen auf die einnahmen seite, also die geldeingänge der besteller...
    ausgaben auf die ausgabenseite, also die überweisung an die firmen....

  4. DiamondLi
    ok jetzt weiß ich fürs nächste Mal bescheid. Denke aber nicht das ich Einkommensst. zahlen muß,oder? Hab ja nur ein kleines Nebengewerbe und noch nicht viel Gewinn.

  5. kaandi
    natürlich zahlst du einkommensteuer....für alle einnahmen, egal ob viel oder wenig gewinn du machst.

  6. romy1904
    hallo ,
    einkommemssteuer zahlt man doch nur auf den überschuss der einnahmen über die ausgaben.
    wenn sie jetzt geldeingänge der sb teilnehmer von 1000 euro hat und für 1100 bei einer firma bestellt (sie bestellt ja was für sich mit, wo keine überweisung auf ihr konto eingeht) dann hat sie mehr ausgaben als einnahmen bei einer sb und muss keine einkommenssteuer zahlen.

  7. romy1904
    ich schätze kaandi meinte umsatzsteuer und die musst du ja als kleinunternehmer nicht gesondert ausweisen

  8. bestnails
    ich denke auch sie meinte die umsatzsteuer und als kleinunternehmer brauchst du sie ja nicht ausweisen, also wenn die sb über dein geschäftskonto läuft buche es als ganz normale ausgabe und die einzelnen beträge als eingänge evtl. mit quittung.
    einkommenssteuer zahlst du übrigens erst wenn dein jahresabschluss einen gewinn über einer bestimmten grenze (ich glaub es sind 8000 euro gewinn) liegt. da du aber als kleinunternehmer läufst eird es dich nicht betreffen

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