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Thema: Primer bzw. Haftvermittler bald verboten? Ersatz Soft Bond von Hollywood Nails?

  1. Snubi
    Im neuen Hollywood Nails Katalog ist das Gerät drin für über 300,- € und kein Primer mehr zu bekommen (falls ich ihn nicht übersehen habe).

    Allerdings würde mich schon interessieren, wo man das noch nachlesen kann, von offizieller Seite.

    LG
    Snubi

  2. micky2102
    Warum hört man dann an keiner anderen Stelle davon? Ich denke mal die wohlen nur Ihr Gerät an den Mann bzw. die Frau bringen... (ohne etwas unterstellen zu wollen). Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber das Primer pder Haftvermittler verboten werden soll, hab ich noch nirgends gehört oder gelesen

  3. Luzia
    Es steht ja in der Beschreibung: Mit dem Gerät „Soft Bond“ soll im Naildesign künftig zu 100 % auf chemische Substanzen bei der Haftvermittlung verzichtet werden können!

    Für mich heißt das, man kann verzichten, muß es aber nicht!

    L.G. Beate

  4. LisaSimpson
    ich habe gerade auch mit HN telefoniert und habe auch nicht schlecht gestaunt.
    Ich guck mir das Ding auf der Messe mal an, soll aber wohl gesetzlich verboten sein.

    Inge

  5. Finnja
    Zitat Zitat von LisaSimpson Beitrag anzeigen
    Ich guck mir das Ding auf der Messe mal an, soll aber wohl gesetzlich verboten sein.

    Inge
    Wie jetzt? Jetzt komm ich niht mehr mit HN sagt, die Primer werden blad verboten und Du sagst, dass Gerät als Primer Ersatz von HN ist gesetlich verboten???????

  6. LisaSimpson
    Neeeee... Sorry.. hab mich falsch ausgedrückt

    es gibt wohl ein Gesetz, welches Primer bzw. einen Teil der Inhaltsstoffe wohl aus gesundheitlichen Gründen verbietet.
    Diese Haftvermittler / Bonder oder wie man sie auch nennen mag, unterliegen jetzt wohl einer anderen Verordnung als bisher.
    Deshalb dürfen sie wohl nicht mehr mehr verkauft und auch nicht mehr angewendet werden.

    Deshalb hat HN wohl dieses Gerät entwickelt .
    Das geht wohl mit einem Accu und ist wohl vollkommen unschädlich.
    Das Ding werde ich mir auf der Messe wohl mal ansehen.

    DAS wollte ich damit sagen ..

  7. MendezHollywood
    Hallo zusammen,

    die herkömmliche chemische Haftvermittlung ist nach der Einstufung als "kosmetisches Mittel" durch das Bundesamt für Risikobewertung nicht mehr verkehrsfähig, da die verwendeten Inhaltsstoffe die Nagelplatte nachweislich verändern.

    Das schließt nach Kosmetikrecht jedoch die Verkehrsfähigkeit eines Produktes aus.

    Der Einsatz von chemischen Haftvermittlern am Nageltisch ist daher nicht mehr erlaubt.

    Nach der bisherigen Einstufung der chemischen Haftvermittler als "Bedarfsgegenstand", spielte diese rechtliche Grundlage keine Rolle, so das die frühere Verwendung am Nageltisch gerechtfertigt war.

  8. Finnja
    Danke für das Licht ins Dunkle bringen.

  9. Tailored
    Zitat Zitat von MendezHollywood Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    die herkömmliche chemische Haftvermittlung ist nach der Einstufung als "kosmetisches Mittel" durch das Bundesamt für Risikobewertung nicht mehr verkehrsfähig, da die verwendeten Inhaltsstoffe die Nagelplatte nachweislich verändern.

    Das schließt nach Kosmetikrecht jedoch die Verkehrsfähigkeit eines Produktes aus.

    Der Einsatz von chemischen Haftvermittlern am Nageltisch ist daher nicht mehr erlaubt.

    Nach der bisherigen Einstufung der chemischen Haftvermittler als "Bedarfsgegenstand", spielte diese rechtliche Grundlage keine Rolle, so das die frühere Verwendung am Nageltisch gerechtfertigt war.
    1. Das Primer bisher nicht der KVO unterliegt ist mir neu !
    2. Eine Einstufung als Hilfsstoff setzt voraus, dass das kosmetische Mittel nicht in direkten Kontakt mit dem menschlichen Körper kommt - was ja wohl bei Primer kaum gegeben sein wird.
    3. Ein Verbot kommt außerdem immer nur bei einzelnen Inhaltsstoffen in Frage und nicht einfach mal so pauschal bei "chemischen Haftvermittlern", also welcher Inhaltsstoff soll denn da nun konkret auf die Liste der verbotenen Stoffe kommen ???
    4. Warum ist bisher davon im zuständigen Ministerium noch nichts bekannt?

  10. ArtistofBeauty
    Hi, das würde mich auch mal brennend interessieren.
    lg

  11. Hollywood-Nails
    Liebe Mitglieder des Nailfreak-Forums,

    ich möchte mich kurz vorstellen: Mein Name ist Ralf Bartsch, Verkaufsleiter bei Hollywood Nails und Mitglied der Arbeitsgruppe "Nail-Design" im IKW/Frankfurt.

    Eines möchte ich vorab klarstellen: mir liegt nicht daran, auf diesem Wege irgend etwas zu verkaufen. Ich möchte lediglich zur Aufklärung in dieser Sache beitragen. Alle weiteren Entscheidungen liegen bei Ihnen. Für weitere Fragen in dieser Angelegenheit stehe ich hier per PN jederzeit zur Verfügung.

    Nun aber zur Sache:
    Der Primer, ob nun Acid-Primer oder Non-Acid Primer wurde in der Vergangenheit als Bedarfsgegenstand in Verkehr gebracht. Damit rangierte dieses Produkt in einer Gruppe mit Nagelklebern oder auch dem Wimpernkleber.

    Als die Arbeitsgruppe eine Sammlung von Gruppenmerkblättern für Nagelstudios (wichtig für den Arbeitsschutz in NS) zusammenstellte und diese den Behörden zur Ansicht zur Verfügung gestellt hat, wurde das von offizieller Seite begrüßt, jedoch mit dem Vermerk, dass die Primer nicht als Bedarfsgegenstand, sondern als kosmetisches Mittel eingestuft werden. Für uns Inverkehrbringer eine völlig neue Situation, da nun das LFGB (Lebensmittel u. Futtermittelgesetz) mit seiner KVO (Kosmetikverordnung) als Grundlage für das Inverkehrbringen dient.

    Diese Verordnung sieht vor, dass ein kosmetisches Mittel sicher im Sinne des Verbraucherschutzes sein muss. Ein Inverkehrbringer muss eine lückenlose Dokumentation, die sogenannte Sicherheitsbewertung, für jedes kosmetische Mittel vorhalten und dabei über einen staatlich geprüften Lebensmittelchemiker gewährleisten, dass von diesem Mittel keinerlei Gefahr für Leib und Wohl der Kundin ausgeht. Dabei dürfen u.a. keine dauerhaften Veränderungen z.B an der Nagelplatte auftreten. Das ist bei den chemischen Primern aber der Fall. Die Datenlage der z.Tl. verwendeten Inhaltsstoffe ist aus Sicht rennomierter Lebensmittelchemiker nicht dazu geeignet, eine Sicherheitsberwertung im Sinne der KVO zu rechtfertigen.

    Das bedeutet nicht, dass irgend ein Stoff verboten wäre. Es bedeutet aber auch nicht, dass diese Stoffe erlaubt sind. Es bedeutet aus dem derzeitigen Kenntnisstand aber, dass eine Sicherheits-Bewertung von Primern in den jetzigen Rezepturen nicht möglich ist.

    Unsere Lebensmittelchemikerin hat diese Entwicklung bereits vor 2 Jahren vorher gesehen. HN hat in die Entwicklung alternativer Techniken zur Haftvermittlung investiert und ist heute an dem Punkt, mit Hilfe der Plasma-Technik für eine Haftvermittlung auf Naturnägeln zu sorgen, die ohne jede Chemie auskommt.

    Das ist aus unserer Sicht ein vollkommen normaler Prozess,- genauso, wie es heute kaum noch Autos gibt, die mit bleihaltigem Benzin fahren. Wir alle nehmen den Verbraucherschutz in allen Lebenslagen mit kompromissloser Selbstverständlichkeit in Anspruch. Das ist unser gutes Recht. Und für uns ist es nur logisch, dass das auch für das Nail-Design gelten muss.

    Wir glauben daran, dass es der richtige Weg ist, soviel Chemie wie nötig und so wenig wie möglich in Verkehr zu bringen.

    Das hat auch und vor allem etwas mit Glaubwürdigkeit gegenüber den Ordnungsbehörden, den Überwachungsämtern und nicht zuletzt gegenüber unseren Kunden zu tun.

    In diesem Sinne möchte ich mich für die offene Diskussion bedanken und würde mich freuen, wenn ich ein wenig Licht ins Dunkel bringen konnte. Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

    Die besten Grüße an die guten Seelen an den Nageltischen,
    Ralf Bartsch

  12. LisaSimpson
    Hallo Herr Bartsch,
    vielen Dank für die ausführliche Beschreibung.
    Aber was heißt das für uns Designerinnen genau ?
    DARF man keine Primer mehr benutzen oder werden demnächst die meisten Firmen keine mehr anbieten und wir Designerninnen sind gezwungen uns eine andere Alternative zu suchen ?
    Oder ist das nur ein Vorschlag, den man zustimmen kann oder auch nicht .
    Wie wird das bei den anderen Firmen aussehen ? Werden die mitziehen ( müssen ) ?
    Habe ich die Möglichkeit mich auf der Messe in DD mit Ihnen mal zu unterhalten diesbezüglich ?
    Gibt es noch einen Workshop diesbezüglich, vielleicht auch in DD ?
    Ich denke hier werden Sie noch mit sehr vielen Fragen konfrontiert werden.

    Ach noch was .. PNs kann man hier erst ab 50 Beiträge schreiben.
    Am Besten bei Skype anmelden oder über das Profil schreiben

    Liebe Grüße
    Inge

  13. Hollywood-Nails
    Guten Morgen,

    ich kann gut Ihre Verunsicherung verstehen. Das Nail-Design ist eine vergleichsweise junge Branche und erst nach und nach werden Behörden und Untersuchungsämter auf die Nagelmodelliermittel, wie sie im Amtdeutsch heißen, aufmerksam. Zu Ihrer Frage:
    So lange Ihr Lieferant Ihnen zusichert, dass der verwendete Primer verkehrsfähig ist, sind Sie als Nagelstudio grundsätzlich aus der Haftung,- also erstmal keine Panik.

    Aber hier geht es grundsätzlich um etwas ganz anderes:
    Ein Inverkehrbringer muss BEVOR er ein Produkt auf den Markt bringt dafür sorgen, dass es, wenn es sich um ein kosmetisches Mittel handelt, im Sinne der KVO verkehrsfähig ist. Das gehört zur so genannten Hersteller-Verantwortung, die explizid in der KVO verankert ist. Die Verbraucherin im Nagelstudio muss sich also darauf verlassen können, dass der Inverkehrbringer eines Produktes eine lückenlose Dokumentation vorliegen hat, die eine sichere Anwendung bei der Kundin garantiert. Er kann nicht auf gut Glück ein Produkt vermarkten und dann darauf hoffen, dass es nicht irgendwann verboten wird. Das wäre absurd.

    Noch einmal zur Situation:
    Die Primer verändern die Oberfläche der Nagelplatte irreversibel, also nachhaltig. Diese Veränderung ist nach der Anwendung nicht mehr rückgängig zu machen, weder bei den acid-Primern, noch bei den non-acid-Primern. Das hat auch gar nichts mit einem einzelnen Inhaltsstoff zu tun. Alle Primer, die auf chemischen Wege tatsächlich für eine Polarität der Naturnagelplatte sorgen, verändern diese nachhaltig. Und allein diese Tatsache macht das Inverkehrbringen als kosmetisches Mittel unmöglich. Und das war bis dato eben nur deshalb möglich, weil die Inverkehrbringer diese Primer als Bedarfsgegenstände auf den Markt gebracht haben. Für diese Bedarfsgegenstände gelten ganz einfach andere rechtliche Grundlagen.

    Noch einmal im Klartext:

    - Die Inhaltsstoffe in den Primern sind nicht ausdrücklich verboten. Sie sind aber auch nicht ausdrücklich erlaubt. Die Verwendung eines solchen Inhaltststoffes in einem kosmetischen Mittels macht eine lückenlose Dokumentation von Seiten des Inverkehrbringers erfoderlich (z.B. toxikologische Gutachten, Penetrations-Test usw.), die den Einsatz des Inhaltsstoffs in einem kosmetischen Mittel als SICHER FÜR DIE VERBRAUCHERIN garantiert.

    - HN (und einige andere Firmen) werden den chemischen Primer nicht als kosmetisches Mittel in Verkehr bringen, weil unsere Lebensmittelchemiker dafür keine Sicherheitsbewertungen erstellen können. Es ist unsere Einstellung zur Hersteller-Verantwortung im Sinne der KVO, dass wir keine problematischen Produkte verkaufen.

    - Wir haben lange an einer alternativen Technik gearbeitet, die dem Markt jetzt zur Verfügung gestellt wird. Diese Technik verzichtet zu 100% auf Chemikalien.

    - Jedes Nagelstudio muss für sich selber entscheiden, ob es fortan darauf hofft, dass die chemischen Haftvermittler noch möglichst lange von irgend jemandem verkauft und Ordnungsbehörden nicht auf die Problematik aufmerksam werden.

    Ich möchte noch einmal klarstellen, dass wir diese offene Diskussion nicht darum führen, weil wir mit der Brechstange unser Gerät verkaufen wollen (die Entscheidung liegt allein beim Profi am Nageltisch), sondern vielmehr deshalb, weil wir die chemischen Haftvermittler konsequent vom Markt nehmen und gerne erklären möchten, warum wir diesen Schritt für notwendig halten.

    Gruß ans Forum,

    Ralf Bartsch

  14. Stilkonzept
    Da der Nagel, wie ihr alle wisst, ja auch nur durch eine Vielzahl von Schüppchen aufgebaut ist macht das ja auch Sinn. Vermutlich wird der Strom für die Aufrichtung einiger Schuppen sorgen, nachdem diese durch die Vorbereitung freigelegt wurden. Das Ergebnis ist dann eine bessere Haftung des (Grundier)Gels. Wirkt auf mich schonender wie Primer, der ja nichts vorhandenes Aufstellt sondern Unebenheiten in den NN ätzt.

    Ich persönlich nehme gar keinen Primer. Ich hab nen tollen Fräseraufsatz der die Problemzone am Wall super vorbereitet. Und dann natürlich noch den guten alten Buffer
    Liftings habe weder ich noch meine Kunden. Außer eine Kundin die Nagelbeißerin ist und meint, dennoch nur alle 4 Wochen zum Refill zu kommen...

    Ich mache mir viel mehr Sorgen über das Zukunftsthema, dass Kunden nicht mehr aus einem Geltiegel bearbeitet werden dürfen. Aus hygienischen Gründen soll das verwendete Gel für jeden Kunden einzeln abgefüllt werden.

  15. Snubi
    ... und Trosani nimmt die Primer auch raus und hat den Softbond...

    Grad in der Nailpro gesehen....

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