leider kann ich nicht zur DD Messe fahren und bekomme dadurch eben auch keine Infos zu den neuen Geräten als Primerersatz bei HN und Trossani....
Wer kann mir erklären wie diese Geräte funktionieren ?
LG Kerstin
leider kann ich nicht zur DD Messe fahren und bekomme dadurch eben auch keine Infos zu den neuen Geräten als Primerersatz bei HN und Trossani....
Wer kann mir erklären wie diese Geräte funktionieren ?
LG Kerstin
Hi Kerstin,
ich schreib dir das gerade mal ab, was in dem Katalog steht.
Ich speck das ein wenig ab.
Also .. kompletter Verzicht auf chemische Substanzen und mehr Haltbarkeit, selbst bei Nagellacken.
Der menschliche Nagel weist in seiner Oberfläche keine Polarität auf. Ohne diese Pole würde eine Modellage nur wenige Tage halten. Die Haftvermittlung im Nail Design sorgt dafür, dass der NN genau so "codiert" wird, dass der Kunststoff anschließend eine dauerhafte Verbindung mit dem Nagel eingehen kann.
Bei der chemischen Haftvermittlung ist dies ein irreversibler Vorgang, der nicht mehr rückgängig zu machen ist. .....
Die neue Softbond Technik hingegen baut für eine kurze Zeit eine statische, also physikalishe "Codierung" auf, die die Verbindung des Kunststoffes auf dem NN perfektioniert. Dabei übertrifft das Ergebnisden herkömmlichen chemischen Codierungs-Prozess bei weitem .
Kunstnägel halten mit der neuen Soft Bond Methode deutlich besser und länger.
Der wesentliche Unterschied zur chemischen Haftvermittlung ist die zeitlich begrenzte und medizinisch vollkommen unbedenkliche Vorbereitung des NN, die jederzeit durch Klopfen mit den Nägeln auf die Tischplatte rückgängig gemacht werden kan.
Also ich habe das jetzt so verstanden, man muss das Gerät einschalten und mit der Keramikplatte am Ende 1mm über den Nagel schweben.
Hab mir das so erklären lassen, wie wenn man mit einem Magneten über Eisenspäne geht und diese sich dann aufrichten.
So ist das wohl auch mit den Schüppchen vom NN.
Da dann die Nagelplatte "offen " ist kann sich der Kunststoff mit dem NN verbinden.
Hoffe, ich konnte dir jetzt weiterhelfen.
Inge
ich weiß ja nich...
ich habe mal gelernt, dass der primer nicht gut is...soweit weiß ich auch.
aber es gibt auch haftvermittler, anzuwenden wie ein primer, die DIE NAGELPLATTE NICHT VERÄNDERN! eben weil keine säure drin ist! also werden die wohl weiter auch nach kvo vertrieben werden können.....
Und was macht dieses Gerät dann,wenns an die Nagelhaut kommt?
Ist diese dann gereizt?
Ich mein bei Primer hats ja nun auch Jahre gedauert um nun dieses Ergebnis zu bekommen.
Was,wenn wir in 20 Jahren hören,das dieses Gerät auch schadet?grins
Ich denke nicht dass die Nagelhaut gereizt wird.
Wenn man mit einem Magneten über die Haut geht, passiert ja auch nix.
Wie weit wir in 20 Jahren sind schaun wir dann mal![]()
hatte ich ja gar net mal so unrecht, gell
in der neuen nailpro bieten
mehrere firmen dieses gerät in dd auf der mese an.
Bei der chemischen Haftvermittlung ist dies ein irreversibler Vorgang, der nicht mehr rückgängig zu machen ist. .....
Mich würde jetzt (brennend ;-)) interessieren, welche irreversibele Oberflächenveränderung der Primer auf der Nagelplatte verursacht? Und wie sehen die Folgen für uns Geschädigte/Kundinnen aus?
das kann ja noch heiter werden......prost-mahlzeit
Doch hast Du, den Thema des von Dir eröffneten Freds ist ja, wird Primer bald verboten und das ist definitiv nicht so.
Es wird ja lediglich eine Alternative angeboten und nichts weiter. Die ganze Diskussion erinnert stark an die jahrelangen Diskussionen, ob Acryl (Pulver/ Flüssigkeit) schädlich ist, bald verboten wird usw.
Irreversible ist doch auch die Tätigkeit der Friseuse, die die Haare abschneidet und diese hinterher auch nicht mehr mit einem Fingerschnippen zurückzaubern kann.
Genauso wie der Tätowierer, der ja ebenfalls der KVO unterliegt und auch hier denkt keine einzige Behörde daran diese Tätigkeiten zu verbieten, weil es in der KVO darum geht, ob die kosmetischen Mittel dem menschlichen Körper schädigen und das ist nicht der Fall, da der Nagel nur in seiner Oberfläche angegriffen wird und wieder herauswächst.
Ein vernünftiger und geschulter Umgang mit den Materialien ist natürlich immer Voraussetzung.
...lieben Dank Lisa...jetzt kann ich mir was darunter vorstellen...
LG Kerstin
Bei dieser Diskussion ging es vor rund 8 Jahren nicht nur um "Acryl" sondern auch um UV-Gele, ausgelöst durch Überwachungsbehörden, die auf der BEAUTY in DD Proben von Nagelmodelliermittel beanstandet hatten, in denen Hydrochinon, Hydrochinon Monometyläther (UV-Gele), sowie BPO (Acryl) gefunden wurden, die laut KVO damals sehr wohl verboten waren. Erst durch die Änderungsrichtlinie der EU im Herbst 2003, die durch Maha Nails und Hollywood Nails auf EU-Ebene erwirkt wurde, sind o.g. Stoffe in Nagelmodelliermitteln mit Grenzwerten ausdrücklich erlaubt worden.
Die damaligen Diskussionen waren also keineswegs so harmlos, wie sie gerne dargestellt werden und betrafen erst recht nicht nur das "Acryl".
Haareschneiden hat nichts mit dem Inverkehrbringen von kosmetischen Mitteln zu tun, die nach KVO "dazu geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen". Und da spielt es keine Rolle, ob die Haut oder ein Hautanhanggewebe (Fingernagel) betroffen ist. Hier geht es u.a. darum, wieviel und welche Inhaltsstoffe durch die Nagelplatte in den Organismus der Kundin penetrieren können (Penetrationstests) und dabei den Organismus beeinträchtigen.
Ich möchte nicht missverstanden werden. Ich glaube auch nicht, dass man von den verwendeten Inhaltsstoffen krank wird. Wir konnten es jahrelang guten Gewissens verantworten, die Primer als Bedarfsgegenstand zu verkaufen. Fakt ist aber, dass die Inhaltsstoffe in den Primern entweder ätzend sind (Acid-Primer) oder aber allergene Potentiale aufweisen (Non-Acid-Primer). Diese beiden Eigenschaften sind nach KVO ausdrücklich dazu geeignet, die Gesundheit der Kundin zu schädigen. Ob uns das nun passt oder nicht.
Die Problematik liegt in der Neueinstufung als kosmetisches Mittel, die ich an einem konstruierten Beispiel aus einem anderen Bereich erläutern möchte.
Der Wimpernkleber ist ein Bedarfsgegenstand, genauso wie unser Nagelkleber. Würde der Wimpernkleber irgendwann einmal als kosmetisches Mittel eingestuft, so wäre er von diesem Tag an nicht mehr verkehrsfähig.
In wie weit das mit gesundem Menschenverstand zu tun hat, brauchen wir hier nicht erörtern. Fakt ist, es gibt Gesetze. Der eine hält sich daran, der andere nicht.
Ralf Bartsch