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Thema: med. Fußpfleger / Podologe ???

  1. Gosia
    Hallo Zusammen!
    Ich bitte um Rat,
    ich als Kleinunternehmerin möchte demnächst aus med. Fußpflege anbieten , da man dann nicht zur HWK wechseln muss.Ich habe eine Ausbildung als Kosmetikerin gemacht. Eine med.Fußpflege habe ich gelernt. Muss ich aber zusätzliche Ausbildung als Podologe haben um das anzubieten oder reicht das was ich habe? Ich habe auch gehört das man med. Fußplege nicht mehr schreiben darf, sonst droht Bußgeld - stimmt das? was soll ich den dann eintragen wenn man das "med." dann weglassen muss?

    Ich hoffe auf einige Antworten..
    LG

  2. Malandi
    Hast Du denn den Ausbildungsnachweis für die Fußpflege?
    Soweit ich weiss, darf nur derjenige medizinische Fusspflege anbieten der die Ausbildung auch hat. Ohne die ist nur kosmetische Fußpflege erlaubt. Worunter - meine ich - noch nicht mal die Hornhaut-Entfernung fällt. Denn dabei kann ich die Kunden ja auch verletzen.
    Hier steht mehr zu dem Thema:
    http://podologie-holste.de/html/podo...sspflege_.html

  3. Malandi
    ich hab da jetzt selber nachgelesen und Hornhaut-Entfernung usw ist dann doch erlaubt

  4. alja2001
    als podologin muss du zwei räume zum arbeiten haben und einen extra raum für deinen steri. ausserdem ist die ausbildung sehr,sehr teuer. dafür kannst du natürlich auch mehr für die behandlung nehmen.
    das med. darfst du nicht auf deinem aushängeschild haben, wenn du den titel nicht länger als 10jahre hast.
    aber in deinen flyer kannst du schreiben das du med. fußpflege anbietest.
    das finde ich auch wichtig, dass die kunden das auch dann lesen.

  5. Gosia
    Ich bin keine Podologin, ich wollte halt zum Fußfrench auch Fußpflege anbieten und bei bedarf Hühneraugen entfernen und reingewachsene Nägel behandeln.. Ich habe meine Ausbildung in Polen gemacht.Ist auch ein EU Land.Ich habe ein Titel Techniker der Kosmetologie auf einer stattlichen Schule gemacht.Reicht das als Ausbildungsnachweis für die Fußpflege?
    gruß

  6. Tanja13
    Hallo also ich hab gerade einen Fußpflegekurs gemacht. Ich habe med. Fußpflege gelernt. Darf auch schreiben in den Flyer z.B. das ich med. Fußpflege anbiete, darf mich aber nicht med. Fußpflegerin nennen. Da ich keine Podologin gelernt habe. Ich habe in dem Kurs sehr viel gelernt. Die Leiterin sagte mir das wir auch Diabetiker und Marcumar Patienten behandeln dürfen, aber sehr, sehr vorsichtig sein müssen. Das ist ja auch immer so ein Streitpunkt.

  7. Gosia
    den kurs brauche ich aber nicht.ich habe es gelernt und 5 Jahre im Kosmetikstudio gearbeitet wo ich auch med.Fußpflege gemacht habe.Also ich nehme an es reicht auch.Und wenn ich Nagelstudio habe und im GS auch Verkauf drin stehen habe und jetzt Fußpflege aber auch Wimpernelle, Färben und Zupfen anbieten möchte-wird sich asuch direkt HWK melden oder wie ist das?ich bin zur Zeit bei IHK.

  8. trulla14
    die HWK meldet sich bei dir, dauert 1-2 Monate

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