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Buchführung/Folgeantrag

  1. sylvia1612
    Hallo,
    ich habe eine Frage zur Buchführung.
    Ich bin seit Nov09 selbstständig, meine Steuererklärung macht seit 07 mein Steuerberater.
    Ich ordne alle Rechnungen pro Monat,und den Rest erledigt Steuerberater.
    Ich zahle keine Vorsteuer,und weise deshalb in meinen Quittungen für die Kunden die MwSt nicht extra aus.
    Meine Frage ist,muss ich zusätzlich extra ein Kassenbuch führen,auch wenn der Steuerberater alles erledigt,oder reichen meine Quittungen?So hat es mir der Steuerberater gesagt,aber die wissen ja manchmal auch nicht alles.
    Falls ja,dann hab ich ganz schön Arbeit nachzuholen.
    Und brauch ich ein Kassenbuch für den Folgeantrag/Gründerzuschuss,oder reicht da eine Tabelle?Falls Tabelle reicht,müssen dann Rechnungen/Ausgaben und Quittungen/Einnahmen mit vorgewiesen werden?
    AA konnte keine hilfreiche Auskunft geben.Werde den Antrag im Mai stellen,will mich gut darauf vorbereitet haben..:-)
    Oder muss da der Steuerberater Ausgaben/Einnahmen Nachweis erstellen..oder wie?
    LG

  2. pharao
    Als Kleinunternehmer benötigst Du kein Kassenbuch. Da hat Dein Steuerberater recht ... eine einfache Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben reicht aus. Das macht ja er anscheinend für Dich.
    Das gibt er Dir dann doch sicher jeden Monat auch schriftlich - oder? Dann hast Du alles zusammen was Du brauchst.

  3. sylvia1612
    Danke Dir,
    2009 hat er noch nicht fertig, werd ich dann gleich sagen,dass ich da die Gegenüberstellung brauch.Hast mir geholfen..:-))Bin ich froh,dass ich das Kassenbuch nicht nachschreiben muss..:-))
    LG

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