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Thema: für alle Nagelfeen... Absicherung, Sittenwidrigkeit ect..

  1. michi1979
    Guten Morgen,

    ich habe ine ienm Thread nach gefragt wie es wäre wenn .... man jemanden mit ins Studio nimmt die noch nichts kann, wird also komplett von mir ausgebildet, alles was ich denke ihr nicht zeigen zu können, dafür muss sie auf schulungen auf meine kosten.

    so nun die Sicherheit mal ganz interessant für uns mit Studio...

    Habe mit einem Anwalt gesprochen.

    1. Praktikum ist machbar über eine vereinbarte Zeit ( ohne Gehalt) nur mit Vertrag und beide müssen einverstanden sein.

    2. sobald die Beschäftigten an den ersten Kunden gehen müssen sie ein Gehalt bekommen, sonst ist es Sittenwiedrich. Sie darf die Ausbildung auhc nicht zu lange machen da es nicht anerkannt ist, handelt es sich nur um Kurse die Zetifizierte Nagelfeen in Ihrem Laden geben dürfen, es muss aber vereinbart sein in welchem Zeitraum, sonst ist das auch wieder Sittenwiedrich.

    3. Man kann nach Vereinbarung einen Vertrag aufsetzten in dem steht das die Beschäftigte sich in einem Umkreis von 30 km nicht selbstständig machen darf.... AUFGEPASST !!! dafür muss eine entschädigung an die Beschäftigte gezahlt werden, in meinem Fall wird in dem Vertrag festgehalten das ich Ihr als entschädigung alle MAteriealien überlasse und meine Zeit ( in der ich andere Kunden behandeln könne ) zur Verfügung stelle , daraus wird dann ein Stundensatz und alle kosten zusammen gerechnet und dies gilt als entschädigung. Alles ohne entschädigung ist nicht zulässig, dann dürfte sie sich direkt gegenüber breit machen.

    4. Festhalten das sie nach der ausbildung auch noch bleibt,( da die Kosten und Zeit auf meine Kosten geht und ja keiner Ausgenutzt werden soll KEINER !!!)wir haben vereinbart wenn sie sich nen halbes Jahr später aus dem Staub macht, das Sie einen bestimmten % Satz der Ausbildungskosten Kosten übernimmt. ( Wo anders müsse sie auch die Schulungen ect bezahlen)

    5. Wettbewerb, man darf festhalten das sie nicht direkt KUnden anspricht / abwirbt ( im Laden ) alles andere ist wiederrum Sittemwiedrich, der Kunde kann frei entscheiden. Solange wir es nicht mitbekommen oder es keiner sagt das sie abwirbt können wir nichts machen, es muss dann eindeutig sein. Ist halt Wettbewerb.


    Ja auf jeden fall können wir uns ein wenig absichern und alles nur gültig wenn alles im vertrag festgehalten wird und beide Parteien damit einverstanden sind.

    Ich werd dann mal mit meinem Anwalt alles zu einem Vertrag zusammen fassen und diese dann raus geben.


    Also mein Fazit : Ich bilde meine Mädels die bei mir bleiben auch lieber selber aus, da weiß ich was sie kann, was ich ihr beibringe und muss über niemanden schimpfen weil die Kurse MIST waren. Und alles mit Verträgen festhalten, so sind beide auf der sicheren seite und wem die Verträge nicht gefallen........ ja der muss auch nicht bei mir einsteigen

    lg michi

  2. Ehrenfeld
    Danke für diese interessante Info,

    ich würde auch lieber selbst ausbilden, da weiss man einfach, was man hat !

  3. michi1979
    ja vor allem kannst du selbst gleich zeigen wie es denn dann auch im studio laufen darf..... hygiene wovon viele nichts halten, man hat auch einfach viel mehr vertrauen wenn man weiß wie andere von anfang an arbeiten, meist ist es ja so das dann viel sagen nee so hab ich das aber nicht gelernt und die dann umlernen ist meist schwieriger als alles andere.

    ich denk das o. g. eine kleine sicherheit für uns ist und wenn auch nur ein kleiner schritt aber schon mal viel wert ist.

  4. inessa
    ich bin noch lange nicht soweit um jemanden einzustellen , da ich ja erst ab 1.april angemeldet bin (nebengewerblich) , aber die tips sind echt klasse und hilfreich, man weiß ja heute nicht wie es in den nächsten wochen oder monaten aussieht...
    danke für die tips

  5. Soulmate19861
    Super Beitrag, danke!

  6. wubudu
    Hallo Michi
    Den Punkt 3 in der auflistung kann ich nicht ganz klar sehen da steht das der oder die im Umkreis von 30 km nicht Selbständig machen darf.Die Klausel ist sittenwiedrich.Ich hatte damals auch so eine Klausel in meinem vertrag und als dann der Tag X kam (Kündigung meiner seits),Kamen wir auf dieses Thema zu sprechen.
    Ich bin darauf auch zum Anwalt bzw zum Arbeitsgericht,und das Ende vom Lied war das Sie damit Ihrer Klausel alleine stand.
    Bei mir ist es so ausgegangen das 30 km viel zu viel sind max 5km und nur im zeitraum von 1 jahr.Das heisst wir haben uns geeinigt das ich mich in einem umkreis von 5 km inerhalb eines Jares nicht Breit mache.Sie musste sich damit einverstanden geben .lg

  7. sweetlizzard
    Sehr interessant was der Anwalt da so von sich gibt.Danke für die Info-die können sicher einige gebrauchen.
    Ein Vertrag ist immer das Beste.Klare Linie schaffen.
    Falls einzelne Punkte in einem Streitfall vor Gericht gezerrt werden ist immer noch der Richter der, der das letzte Wort hat...(ich mein jetzt diese 30 km Geschichte.....das stell ich mir auch etwas wackelig vor-ist Auslegungssache und ich zweifel mal an daß der Anwalt sich da auf irgendeinen Paragraphen berufen kann-aber wenn dem vertraglich zugestimmt wurde könnte man damit durchkommen wegen der ausgehandelten "Entschädigung").
    Na dann wünsch ich Dir mal viel Erfolg mit Deiner neuen "Azubine"...*lach*...berichte mal!
    Grüßle

  8. michi1979
    Zitat Zitat von wubudu Beitrag anzeigen
    Hallo Michi
    Zitat Zitat von wubudu Beitrag anzeigen
    Den Punkt 3 in der auflistung kann ich nicht ganz klar sehen da steht das der oder die im Umkreis von 30 km nicht Selbständig machen darf.Die Klausel ist sittenwiedrich.Ich hatte damals auch so eine Klausel in meinem vertrag und als dann der Tag X kam (Kündigung meiner seits),Kamen wir auf dieses Thema zu sprechen.
    Ich bin darauf auch zum Anwalt bzw zum Arbeitsgericht,und das Ende vom Lied war das Sie damit Ihrer Klausel alleine stand.
    Bei mir ist es so ausgegangen das 30 km viel zu viel sind max 5km und nur im zeitraum von 1 jahr.Das heisst wir haben uns geeinigt das ich mich in einem umkreis von 5 km inerhalb eines Jares nicht Breit mache.Sie musste sich damit einverstanden geben .lg



    du musst einen ausgleich stellen das heisst bei mir macht sie die ausbildung und die kosten ( Material, Zeit ect ) gehen auf mich in der Zeit könnte ich meine Kunden behnadeln, so kann sie diesen ausgleich annehmen, muss aber nicht......... aber dann stell ich sie nicht ein. die kilometer muss man zusammen vereinbaren, beide seiten müssen damit einverstanden sein. da so eine ausbildung nun mal auch ne menge kostet wie wir alle wissen, und ich die kosten übernehme ist das schon ein ausgleich dafür.
    Mein Anwalt hat extra gestern abend noch mal angerufen weil er sich auch noch mal schlau gemacht hat, find ich echt nett.

  9. michi1979
    Zitat Zitat von sweetlizzard Beitrag anzeigen
    Sehr interessant was der Anwalt da so von sich gibt.Danke für die Info-die können sicher einige gebrauchen.
    Zitat Zitat von sweetlizzard Beitrag anzeigen
    Ein Vertrag ist immer das Beste.Klare Linie schaffen.
    Falls einzelne Punkte in einem Streitfall vor Gericht gezerrt werden ist immer noch der Richter der, der das letzte Wort hat...(ich mein jetzt diese 30 km Geschichte.....das stell ich mir auch etwas wackelig vor-ist Auslegungssache und ich zweifel mal an daß der Anwalt sich da auf irgendeinen Paragraphen berufen kann-aber wenn dem vertraglich zugestimmt wurde könnte man damit durchkommen wegen der ausgehandelten "Entschädigung").
    Na dann wünsch ich Dir mal viel Erfolg mit Deiner neuen "Azubine"...*lach*...berichte mal!
    Grüßle



    müssen auch keine 30 km sein aber das kann jeder mit seinem Leutchen selbst entscheiden.

    ich denke wichtig ist doch erstmal das nich immer wir Nagelfeen die geAr... sind und es schreckt doch eineig Angestellte dann doch eher ab. und ein Vertrag ist ein Vertrag solange er nihct Sittenwiedrich ist........ nun soweit wollen wir es ja auch garnicht kommen lassen, oder? Aber schon mal schön zu wissen das man auch mit so kleinen dingen eine Fingerkuppe sicherheit hat und wenn es nur abschreckend wirkt, im ernstfall, klären das alles die anwälte.

  10. julie80
    toller beitrag

  11. Topolino27
    ...so stelle ich es mir vor. ich behalte auch die zertis von den seminaren,die ich für die angestellten bezahlt habe. wenn die gehen, können sie es bei mir abkaufen.

  12. michi1979
    nu zertis wollt ich net machen, darf ich die denn ausstellen , das weiß ich nicht, diplome dürfen nur anerkannte schulen glaub ich, oder?

    nu wenn das so ist ja dann könnt ich drüber nach denken immerhin könnte man dann einen preis vereinbaren was so nen zerti kosten soll und diese dann auch als entschädigung für die km mit in den vertrag einbringen.

  13. Malve
    Zitat Zitat von michi1979 Beitrag anzeigen
    nu zertis wollt ich net machen, darf ich die denn ausstellen , das weiß ich nicht, diplome dürfen nur anerkannte schulen glaub ich, oder?

    nu wenn das so ist ja dann könnt ich drüber nach denken immerhin könnte man dann einen preis vereinbaren was so nen zerti kosten soll und diese dann auch als entschädigung für die km mit in den vertrag einbringen.
    Guten Morgen,
    selbstverständlich darfst Du Zerti´s ausstellen. Das darf Jeder. Du kannst ja auch unabhängige zukünftige Nagelfeen ausbilden. Die wollen ja auch ein Zerti. Ich würde ihr je eine Schulung mit Zerti verkaufen. Je nach dem was sie lernt. 1. Basis-Seminar m. Zerti. 2. Hiygiene-Sem. mit Zerti, 3. Tip und Schabbi Semmin plus Zerti, Nail-Art-Schulung mit Zerti, usw. Für jedes Seminar würde ich ein Betrag einsetzen. Diesen muß sie aber erst zahlen wenn sie aussteigt bei Dir. Die Zertis erhält sie auch dann erst ausgehändigt. Du kannst aber in der Zeit in der sie für Dich tätig ist, ihre Zertis bei Dir im Studio aushängen. Dies würde dann für sie auch ein Anreitz geben mehr zu lernen und ihr ein können quittieren. Weißt Du was ich meine.
    Dies ist nur so meine Überlegung, was ich machen würde.
    LG. Malve

  14. Malve
    Sorrry noch mal ich,
    Die Preise für die Schulungen würde ich mir aus dem Durchschnitt der Angebotenen Schulungen aus Deiner Region errechnen. Nicht zu teuer aber auch nicht zu günstig. Sie haben immerhin einen Wert, nämlich Deinen Zeitaufwand, Dein Können und Wissen, Deine Erfahrung, sowie Deine eigenen Schulungen in denen Du ja auch Geld investiert hast.

  15. michi1979
    @ malve

    danke dir. dann werd ich ihr zertis austellen und sie aufhängen , macht wohl auch ein gutes bild für die kunden.
    ja zeit geht ja nun mal ne menge drauf.

    jetzt noch die frage mit dem fräser soll ich ihr das gleich von anfang an beibringen oder doch eher erst mit der feile???

    und das mit den zertis dann aber auch mit in den vertrag.... gut das der noch in arbeit ist.

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