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Thema: Mitarbeiterin auf 400 €-Basis...Auf was muss ich achten?

  1. jelokd
    Hallo,
    nachdem ich mich jetzt vom Gedanken einer Festanstellung und einer Praktikantin verabschiedet habe, richtet sich mein Focus auf eine Hilfe im Studio auf 400 € Basis...

    Wer von Euch hat eine solche? Was muss ich beachten? Wie wird so jemand versichert? Wo muss er gemeldet werden?

    Helft mir doch bitte mal ein wenig weiter...

    LG
    Kerstin

  2. annigerl79
    Ich hab mal gegoogelt

    Es gelten folgende rechtlichen Bestimmungen:

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Im Krankheitsfall muss Jobbern – wie allen anderen Arbeitnehmern – das Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen lang fortgezahlt werden. Das gilt allerdings erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen lang ununterbrochen besteht. Wenn ein Jobber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, muss er die durch Krankheit ausgefallene Arbeitszeit weder nacharbeiten noch darf der Arbeitgeber die Überweisungen kürzen.

    Wichtig zu wissen: Die meisten Arbeitgeber von Minijobbern müssen die Umlagen „U1“ und „U2“ nach dem Lohnfortzahlungsgesetz an die neue Minijob-Zentrale abführen. Das kostet sie bei einem vollen 400-Euro-Job ganze 5,20 Euro im Monat. Aufgrund dieser Umlagen können sich private Haushalte und auch kleinere Unternehmen, die gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigen, 70 Prozent der Lohnfortzahlungskosten wieder erstatten lassen.

    Krankengeld: Vom 43. Krankheitstag an gehen Minijobber allerdings leer aus. Von diesem Tag an braucht der Arbeitgeber nicht mehr zu zahlen. Und die Krankenkasse springt für Minijobber – anders als für andere festangestellte Beschäftigte – nicht ein. Der Hintergrund: Die Arbeitgeber führen zwar Krankenkassenbeiträge für ihre geringfügig Beschäftigten ab. Das Geld fließt auch an die Krankenkassen weiter, aber lediglich in den Risikostrukturausgleich. Krankenversichert sind die Mini-Jobber hierdurch nicht. Somit haben sie, so will es der Gesetzgeber, auch keinen Anspruch auf Krankengeld.

    Urlaub: Mini-Jobbern steht der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (24 Werktage) zu. Wenn es im Betrieb üblich oder per Tarifvertrag geregelt ist, besteht auch Anspruch auf längeren Urlaub, meist auf sechs Wochen. Während des Urlaubs muss der Arbeitgeber den Lohn auch ohne Arbeitsleistung fortzahlen. Der Lohn muss auch dann fließen, wenn die Arbeit wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, der Tag braucht dann auch nicht „nachgearbeitet“ werden.

    Urlaubs- und Weihnachtsgeld: Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf ein anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld, falls diese Zahlungen im Betrieb üblich bzw. tarifvertraglich geregelt sind. Beispiel: Im Arbeitsvertrag eines Minijobbers ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 9,5 Arbeitsstunden vorgesehen, das sind 25 Prozent der Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten mit 38 Stunden im gleichen Betrieb. Das Urlaubsgeld des Vollzeitbeschäftigten beträgt 600 Euro, in diesem Fall kann der Minijobber das anteilige Urlaubsgeld von 150 Euro beanspruchen. Beim Weihnachtsgeld wird genauso verfahren.

    Vorsicht bei Sonderzahlungen: Wenn Minijobber auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten, könnte die 400-Euro-Grenze überschritten werden. Die Beschäftigung wird dann versicherungs- und beitragspflichtig. Um das zu vermeiden, können Arbeitszeit und Entgelt entsprechend verringert werden, so dass sich ein Jahresarbeitsentgelt von höchstens 4800 Euro (z.B. 12 x 350 Euro plus 450 Euro Weihnachtsgeld plus 150 Euro Urlaubsgeld) ergibt.

    Sozialbeiträge: Immer wieder wird es versucht, aber es ist illegal: Arbeitgeber dürfen die von ihnen zu zahlenden pauschalen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung nicht auf die geringfügig Beschäftigten abwälzen. Sie dürfen diesen auch nicht die Hälfte der Beitragslast aufbürden. Denn Minijobs sind für Arbeitnehmer grundsätzlich sozialabgabenfrei. So urteilte auch, bezogen auf die bis Ende März 2003 geltende Rechtslage, das Arbeitsgericht Kassel (6 Ca 513/99).


    Mini-Job bis 400 € (bei aller berechtigten Kritik *) ist aus Arbeitgeber-Sicht echt praktisch:
    25% vom Lohn an Bundesknappschaft abführen und fertig mit allem
    nix Krankenkasse, Arbeitslosenvers., Rentenvers., Mutterschaftsumlage, Steuer, Soli ...

    Tipp, um das buchhalterisch noch weiter zu vereinfachen:

    - Gehalt unbar (per Überweisung) auszahlen, spart die Quittungssammelei, Zahlung ist auf Kontoauszug dokumentiert
    - ein durchschnittliches Monatseinkommen (unabhängig von Saison, Krankheit, Urlaub) errechnen, und dieses durchgehend per Dauerauftrag zahlen (lassen), dadurch dann auch immer gleicher monatlicher Beitrag bei der Knappschaft.
    Ist sowohl kalkulatorisch als auch vom (Lohn-)Buchhaltungsaufwand für beide Seiten am einfachsten
    Die tatsächlich gearbeiteten (Über-/Unter-)Stunden dann per betriebsinternem Zeitkonto klarmachen.

    so mal ein link dazu
    MJZ - Minijob-Zentrale

    vielleicht hilft es dir ja
    lg anita

  3. jelokd
    Wow, DANKE!, das ist ja schon mal ne ganze Menge...
    Nur eine Frage ist hier noch gar nicht beantwortet...
    Wie werden diese Geringverdiener versichert? Ich meine so Betriebshaftpflichlich... Was z.B. ist, wenn meine Aushilfe einer Kundin ins FLeisch feilt, und diese dann arbeitsunfähig ist...
    Oder wenn der Primer auf dem hübschen Kleid landet?

    Muss sich so jemand selber versichern?
    Hat jemand eine Mitarbeiterin auf Geringverdienerbasis???

    LG
    Kerstin

  4. tina65
    Sind diese nicht über die Berufsgenossenschaft bei Unfällen z.B. versichert ???
    Bin jedenfalls von denen angeschrieben worden und sobald ich Mitarbeiter beschäftige bin ich dort zahlungspflichtig
    LG Tina

  5. jelokd
    Zitat Zitat von tina65 Beitrag anzeigen
    Sind diese nicht über die Berufsgenossenschaft bei Unfällen z.B. versichert ???
    Bin jedenfalls von denen angeschrieben worden und sobald ich Mitarbeiter beschäftige bin ich dort zahlungspflichtig
    LG Tina
    Berufsgenossenschaft???
    Angeschrieben worden???
    Zahlungspflichtig???


    Oh weia, hol mich mal einer ab!

  6. Esther
    Zitat Zitat von jelokd Beitrag anzeigen
    Wow, DANKE!, das ist ja schon mal ne ganze Menge...
    Nur eine Frage ist hier noch gar nicht beantwortet...
    Wie werden diese Geringverdiener versichert? Ich meine so Betriebshaftpflichlich... Was z.B. ist, wenn meine Aushilfe einer Kundin ins FLeisch feilt, und diese dann arbeitsunfähig ist...
    Oder wenn der Primer auf dem hübschen Kleid landet?

    Muss sich so jemand selber versichern?
    Hat jemand eine Mitarbeiterin auf Geringverdienerbasis???

    LG
    Kerstin
    Die MA sollte über deine Betriebshaftpflich mit versichert werden, kostet natürlich extra, bei mir macht das was an 35€ im Jahr.

    Berufsgenossenschaft mußt du auch zahlen, sie ist ja schließlich auf dem Weg und zurück, sowie im Betrieb zu versichern.

    Lohnfortzahlung
    Urlaubsanspruch ect. bleibt alles an dir hängen, ich denke eine 400€ Kraft kostet dich locker mindestens 600€ im Monat.

    Solltest du dir wirklich überlegen!
    Wenn die MA einen Monat ausfällt, zahlst du trotz allem, alles weiter.
    Würde es nicht mehr Sinn machen, jemanden auf Selbstständiger Basis ins Studio zu holen?

  7. tina65
    Würd mir das auch überlegen .....
    Im Zuge meiner Gewerbeanmeldung bin ich unter anderem auch von der Berufsgenossenschaft angeschrieben worden, wegen Mitarbeiterbeschäftigung
    und natürlchen freiwilligen Beiträgen um im Berufsunfähigkeitsfall abgesichert zu sein.Werde von denen nun jedes Jahr befragt ob sich an meinen Einkünften was ändert und ob ich halt Mitarbeiter beschäftige,wenn letzteres der Fall ist werde ich auf jeden Fall beitragspflichtig.....
    Ich würde eher wie Esther schon anmerkte eine auf selbsständigen Basis mit rein nehmen .
    LG Tina

  8. jelokd
    Oh weia, schon wieder ein neuer Gedanke...
    Ich hätte echt nicht für Möglich gehalten, dass das so kompliziert sein kann...

    Auf SelbständigenBasis kann ich mir jetzt bei mir gar nicht vorstellen... Hab mein Studio unten im Keller quasi, es hat direkte Verbindung zum Haus...
    Ich glaub, es wäre keine scharf drauf, sich nur nach meinen Terminzeiten zu richten...

    Och Menno, was mach ich nur...


  9. nagelnunu
    Ich hätte echt nicht für Möglich gehalten, dass das so kompliziert sein kann...

    Auf SelbständigenBasis kann ich mir jetzt bei mir gar nicht vorstellen... Hab mein Studio unten im Keller quasi, es hat direkte Verbindung zum Haus...
    Ich glaub, es wäre keine scharf drauf, sich nur nach meinen Terminzeiten zu richten...

    Och Menno, was mach ich nur...

    Hallo
    was ist denn jetzt draus geworden?
    Bin auch am überlegen jemanden auf €400,00 einzustellen
    Grüßle Conny

  10. jelokd
    Hallo...
    mein Problem hat sich damals so gelöst, dass ich meine Terminanzahl runterfahren musste...
    Arbeite immernoch alleine, und das ist gut so.
    Habe festgestellt, dass nichts so heiß gegessen wie gekocht wird.
    Aber bin Mitglied bei der Handwerkskammer.... und dort hätte ich jede Menge Unterstützung bekommen bezüglich aller aufkommenden Fragen.

    So wie es Ester in ihrem Beitrag geschrieben hat, trifft es den Nagel aber ziemlich auf den Kopf. Und dann ist es auch noch so, dass man auch wieder andere bauliche Voraussetzungen erfüllen muss....
    Toilette, Pausenraum, Umkleide, usw.... Mehrere Kundenparkplätze oder ähnliches....
    Also sollte es bei mir wiedermal konkret werden, dann nehme ich erstmal Kontakt mit dem Bauamt auf, um die Voraussetzungen zu erfahren.
    LG
    Kerstin

  11. lilinail
    Hallo,
    Bin neu hir, ich komme aus Offenbach am main, bin Italienerin, Sory für mein Rechtschreibung bin nicht so gut, meine frage ist, gibt's denn hier Iemanden Oder hat jmd. eine Empfehlung für mich, mochte gerne eine Praktikum in der nehe absolviren,
    als nagelmodeliren bin gut, habe auch zwei zertifikate, Maniküre und Pediküre.

    Würd mich freuen, falls jemand was für mich hat!

    Liebe Grüße,
    liliana

  12. dinky
    Also ich arbeite auch auf 400 Euro Basis im Nagelstudio aber ich werde nur pro Kundin bezahlt. Also wenn ich mall eine Woche keine Kunden habe kriege ich auch keine Geld. Ebeso kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder während Krankheit...

  13. Sugarhazle
    Bei nem 400€ Job musst du aber Urlaub und Krankengeld bekommen.Ist gesetzlich.

  14. dinky
    ???
    Wie soll das denn gehen wenn man keine festen Arbeitszeiten im Monat hat. Da ist ja nichts als Grundlage vorhanden um den Anteil auszurechnen!
    Also ich jedenfalls kriege nix als meinen stundenlohn pro gearbeitete Kundin...
    Mein Pech z.B. wenn für 11 Uhr eine im Plan steht, ich fahr etra für diese Kundin hin, bereite alles vor, Kundin kommt nicht, ich warte noch 30 min. und fahre unverrichteter Dinge wieder heim... Keinen Cent verdient!!!

  15. jelokd
    Ich denke, du musst monatlich 400 € bezahlt bekommen...... ist ja auch dein vertrag danach.
    egal wieviel du arbeitest. Und wenn du Krank bist, dann steht dir dein Geld auch zu.
    Ließ mal deinen Arbeitsvertrag richtig durch und mach dich mal schlau.
    Vielleicht sind da ja auch ein paar "Sonderregelungen"....
    LG

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