Steuern auf Kaution bei Gewerbe?
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Dieses Thema enthält 5 Antworten und 3 Teilnehmer. Es wurde zuletzt aktualisiert von steffernie vor 9 Jahre, 7 Monate.
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21. September 2008 um 8:58 #17674
Hallo
ich mache mich zum 01.11.08 mit einem Nebengewerbe selbstständig.Habe auch nen netten kleinen Laden in der City gefunden.Leider blick ich bei einer Sache net durch, mein Vermieter möchte von mir das ich auf die Kaution vom Laden Steuern zahl, so kenn ich das gar nichts.Außerdem dachte ich das mit der Kleinunternehmerreglung keine Steuern bezahlen muß, weil ich ja auch keine abführe.
Steh ich au dem Schlauch?Wer kann mir helfen?
Lg Steffi
21. September 2008 um 16:44 #288308auch als Kleinunternehmer mußt du auch die Vorsteuer mit bezahlen – also alles Brutto, eben wie beim Wareneinkauf.
Dein Vermieter wird gewerblich vermieten, somit wird auf die Nettomiete die 19 % USt zugerechnet.
Du zahlst die Bruttomiete, kannst aber aufgrund der Kleingewerberegelung keine Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.Hoffe das war jetzt verständlich geschrieben 🙂
21. September 2008 um 16:53 #288306Ich schließe mich der Antwort an, leider ist das so. Du zahlst sowieso Mwst, (überall)
21. September 2008 um 17:16 #288310mmh nagut, das mit der gewerbesteuer seh ich ja ein(hab ich mir fast schon gedacht)aber er kann doch net steuer auf meine Kaution anrechnen, für was?
mmh werd mal meinen steuerberater fragen was er dazu meint.lg steffi
21. September 2008 um 17:20 #288307Mach das, ich lasse alles über mein Steuerberater gehen. Der erledigt alles für mich, Lieber so, als Ärger mit dem Vermieter, Ich habe da Gott sei Dank ein ganz netten Vermieter. Lg
🙂21. September 2008 um 19:16 #288309Steffernie;548780 wrote:mmh nagut, das mit der gewerbesteuer seh ich ja ein(hab ich mir fast schon gedacht)aber er kann doch net steuer auf meine Kaution anrechnen, für was?
mmh werd mal meinen steuerberater fragen was er dazu meint.lg steffi
Umsatzsteuer heißt das Zauberwort 😉
Er erzielt mit seinen Vermietungen Umsätze und muß beim Finanzamt Umsatzsteuer abführen und muß sie auch ordungsgemäß ausweisen.
Für dich sind das dann die ausgewiesenen 19 % Umsatzsteuer, die dich gerade irritieren.Ist alles richtig so – wäre er kein gewerblicher Vermieter würdest du ihm einfach die Bruttokaution zahlen – wie eine normale Miete eben.
Würdest du kein Kleingewerbe führen dann könntest du dir diese ausgewiesenen 19 % im Rahmen einer Umsatzsteuererklärung wieder zurück holen.
Aber das ist jetzt zuviel Theorie 😉 -
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